Produktsicherheit

Gemäß EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) 2023/988 · Frigento

Die Sicherheit unserer Kunden und der Umwelt hat für Frigento höchste Priorität. Alle Kältemittel in unserem Sortiment entsprechen den geltenden EU-Sicherheitsstandards und der F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014.

Verantwortlicher Wirtschaftsakteur

Frigento

Otto-Suhr-Allee 59, 10585 Berlin, Deutschland

E-Mail: contact@frigento.com

Telefon: +493097996511

Unsere Sorgfaltspflichten

  • Wir verkaufen ausschließlich Produkte, die den EU-Sicherheitsanforderungen und der F-Gase-Verordnung entsprechen
  • Alle Waren stammen von verifizierten, zertifizierten Herstellern
  • Wir prüfen Konformitätserklärungen und Sicherheitsdatenblätter
  • Wir leiten Sicherheitswarnungen und Rückrufaktionen unverzüglich an betroffene Käufer weiter
  • Wir kooperieren mit Marktüberwachungsbehörden

F-Gase-Verordnung & Umweltschutz

Alle Kältemittel entsprechen der F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und werden mit vollständigen Sicherheitsdatenblättern gemäß REACH-Verordnung geliefert. Für den Umgang mit Kältemitteln gelten folgende Sicherheitshinweise:

  • Nur durch fachkundiges Personal mit gültiger Kälteanlagen-Zertifizierung gemäß ChemKlimaschutzV handhaben
  • Behälter vor direkter Sonneneinstrahlung und Temperaturen über 50 °C schützen
  • In gut belüfteten Räumen lagern, nicht in Kellern oder Gruben
  • Behälter nicht mechanisch beschädigen oder fallen lassen
  • Schutzbrille, Handschuhe und Schutzkleidung bei Handhabung tragen
  • Behälter nicht öffnen, modifizieren oder selbst befüllen

Rückrufe & Sicherheitswarnungen

Im Falle eines Produktrückrufs informieren wir betroffene Käufer unverzüglich per E-Mail. Aktuelle EU-Produktrückrufe: ec.europa.eu/safety-gate-alerts

Wenn Sie an einem unserer Produkte einen Sicherheitsmangel feststellen, kontaktieren Sie uns sofort unter contact@frigento.com. Wir handeln unverzüglich.

Entsorgung & Umweltschutz

Kältemittel und F-Gase dürfen keinesfalls in die Atmosphäre freigesetzt oder im Hausmüll entsorgt werden. Die Entsorgung muss durch zertifizierte Fachbetriebe gemäß ChemKlimaschutzV und der F-Gase-Verordnung erfolgen. Leere Behälter sind ordnungsgemäß über zugelassene Entsorgungsfachbetriebe zu entsorgen.

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